Experten gehen davon aus, dass sich die Tankkarte bereits ab einem Fahrzeug im betrieblichen Fuhrparkt rentiert.
Die Einsparungen beim Verwaltungsaufwand in der Abrechnung von Tankkosten sind so überzeugend, dass sich selbst geringe Gebühren für einige der Tankkarten schnell amortisieren. Die Verwaltung spart insbesondere daran, dass die Buchhaltungskraft von dem Fahrer/den Fahrern keine Belege einfordern muss, was regelmäßig in ein ständiges Ermahnen und Abfragen der Tankquittungen einmündet. Weiterhin muss niemand diese Belege einzeln überprüfen und abheften. Die Fahrer können keine Belege verlieren oder verbummeln, müsse sich insgesamt weniger Gedanken um das Thema Tanken machen. Da der Fahrer kein Geld für Treibstoff verauslagen muss, wird die Buchhaltung auch von der Pflicht zur monatlichen Auszahlung der verauslagten Beträge und den Fragen der Mitarbeiter nach dieser Erstattung entlastet.
Der Unternehmer kann den Verbrauch an Treibstoff jederzeit in Beziehung zu gefahrenen Kilometern setzen, wenn er etwa eine Kilometerstandsfunktion mit der Tankkarte aktiviert. Insoweit ergänzt die Abrechnung über die Tankkarte auch die Angaben mit Fahrtenbuch. Unlautere Manipulationen des Fahrers sind so kaum möglich.
Auch die Zusammenarbeit mit Steuerbüro und Finanzamt wird einfacher. Unschöne Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern zu Details von Fahrtrouten und Abrechnungen entfallen. Das Fahrtenbuch gewinnt in Kombination mit der Tankkarte an Beweiskraft gegenüber dem Finanzamt. Wer grenzüberschreitend unterwegs ist, profitiert meist nochmals von einer Tankkarte. Entsprechende Anbieter sorgen selbstständig für die entsprechende Mehrwertsteuererstattung, die entsteht.